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«Raser»-Delikte: Mehr Spielraum für Richter

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Wer ein sogenanntes Raserdelikt begeht, muss künftig nicht mehr zwingend eine Freiheitsstrafe absitzen. Nach dem Nationalrat hat nun auch der Ständerat die Mindeststrafe (ein Jahr Haft) aufgehoben.

Die Mindeststrafe ist weg: Auch der Ständerat hat der Anpassung des „Raser-Artikels“ zugestimmt. Damit können Gerichte Raserinnen und Raser wieder mit reinen Geldstrafen sanktionieren. Gerade Juristen hatten die Einschränkung des Ermessensspielraums kritisiert.

 

Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 33 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung. Laut Beat Rieder (Mitte/VS), Präsident der Rechtskommission des Ständerats (RK-S), wird damit «ein Missgriff» der «Via sicura»-Vorlage rückgängig gemacht. Ein grösserer Ermessensspielraum für Richter sei notwendig, sagte Philippe Bauer (FDP/NE).

 

Der Umgang mit sogenannten Raserdelikten ist Teil einer grossen Revision quer durch viele Bundesgesetze. Dabei geht es um eine erstmals systematisch betrachtete Harmonisierung der Strafrahmen für Delikte unterschiedlicher Art.

Berufsfahrer können aufatmen

Ebenfalls eine Erleichterung ist für Berufsfahrer in Sicht. Mit einem differenzierten Führerausweisentzug soll es beispielsweise möglich werden, dass ein Buschauffeur, der mit dem Töff in eine Geschwindigkeitskontrolle gerät, nur noch mit dem Entzug des «Töffbilletts» sanktioniert wird, seinen Job aber weitermachen kann.

 

Der Bundesrat beabsichtigt, die entsprechenden Verordnungen anzupassen, was frühestens per Anfang 2022 zu erwarten ist.

 

Text: Daniel Riesen

 

Rechtskommission des Ständerats (RK-S)

Überblick über die Überprüfung
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