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Österreich – ab 2024 Beschlagnahmung möglich

Beschlagnahmung Österreich

Ab März 2024 ist die Beschlagnahmung von Fahrzeugen in Österreich bei Raserdelikten möglich. Die Bussgelder wurden bereits im letzten Jahr erhöht.

Nachbar Österreich hat im Kampf gegen Raser neue Regeln beschlossen, die bis zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs gehen. Diese schärferen Regeln gelten auch für Touristen auf vier und zwei ­Rädern. Ab März 2024 kann die österreichische Polizei so einem ­Raser sowohl Führerschein als auch Fahrzeug einkassieren.

 

Wird ein Raser innerorts mit 60 km/h oder ausserorts mit 70 km/h zu viel erwischt, werden Ausweis und Fahrzeug beschlagnahmt. Innert zwei Wochen wird dann von der zuständigen Bezirksverwaltung entschieden, ob das Fahrzeug wieder ausgehändigt oder dauerhaft eingezogen wird. Bei extremen Überschreitungen – innerorts 80 km/h oder ausserorts mit 90 km/h zu viel – oder Wiederholungstätern soll das Fahrzeug behalten und versteigert werden.

 

Auch das Bussgeld wurde deutlich erhöht: Wer 30 km/h zu schnell fährt, muss seit 2021 mindestens 150 statt 70 Euro zahlen.

Überblick über die Überprüfung
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