Motorradlärm: Verbände wenden sich an Politik
In den Medien ist die Debatte um den Motorradlärm bereits wieder abgeflacht. Doch aufgrund der parlamentarischen Initiative zum Verbot von Motorrädern mit einem Standgeräusch von über 95 dB von Gabriela Suter beschäftigt das Thema nach wie vor die Politik. Nun haben sich die Schweizer Motorradverbände an die zuständige Kommission gewandt, um Schlimmeres zu verhindern.
Ein „Verkehrsverbot für Motorräder mit einem Standgeräusch von mehr als 95 dB“, das will die parlamentarische Initiative 20.444 von Gabriela Suter erreichen. Im Frühling und Sommer war die Lärm-Debatte und auch diese Initiative in aller Munde. Zwischenzeitlich ist das Thema bereits wieder aus dem öffentlichen Diskurs verschwunden.
Doch die Mühlen der Politik mahlen langsam, aber stetig. Das heisst, dass ebendiese parlamentarische Initiative immer noch hängig ist, und im schlimmsten Fall ein Verbot für die erwähnten Motorräder bedeuten könnte. Für all jene, die ein betroffenes Motorrad besitzen, käme dies einer staatlichen Enteignung gleich.
Das wollen die Schweizer Motorradverbände verhindern. Und so haben sich FMS, SAM, motosuisse, 2-Rad Schweiz und die IG-Motorrad in einem Schreiben an die verantwortliche „Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK)“ gewandt, um das schlimmste zu verhindern.
Mit Argumenten überzeugen
Die Motorradverbände machen in ihrem Schreiben an die UREK unmissverständlich klar: Die Initiative muss abgelehnt werden. Klar, es ist kein Wunder, dass sich Motorradverbände gegen eine solche Initiative wehren, doch die Argumente überzeugen. Vor allem auch, da die Initiative gemäss den Unterzeichnenden eine Gruppe von Verkehrsteilnehmern trifft, die sich an die Gesetze hält.
Unter anderem stossen sich die Motorradfahrer am Grenzwert, der nicht nur willkürlich gewählt wurde, sondern auch keine gesetzliche Relevanz besitzt. „Dieser im Sommer 2020 von einem österreichischen Bundesland willkürlich gewählte und von Frau Gabriela Suter, der Initiantin der vorliegenden parlamentarischen Initiative, unreflektiert übernommene Wert widerspiegelt keinesfalls die reale, gesetzlich homologierte Geräuschentwicklung eines Fahrzeugs im Fahrbetrieb. Er dient den Behörden lediglich als Hilfswert bei Verkehrskontrollen. Es besteht also kein rechtsgültiger Zusammenhang mit der Fahrzeug-Homologation“, so die Motorradverbände.
Dass das Standgeräusch keinerlei Einfluss auf die Homologation besitzt bedeutet zudem, dass ein Gesetz, das sich nach ihm richtet, Motorradfahrer bestrafen würde, die sich ein komplett legales Motorrad gekauft und sich an die geltenden Richtlinien gehalten haben. „Ein Verkehrsverbot für Motorräder ab 95 dB Standgeräusch würde Zehntausende von Besitzern legal erworbener Motorräder quasi enteignen.“
Gegen Lärmbelästigung
Die Motorradverbände sind sich dabei der Problematik Lärmbelästigung durchaus bewusst. Sie gehen allerdings davon aus, dass diese vor allem auf illegale Umbauten zurückzuführen ist: „Die Verbände verurteilen diese Abänderungen nachdrücklich, denn neben der Lärmbelästigung wird dadurch der Ruf einer ganzen Gruppe von Verkehrsteilnehmern geschädigt. Deshalb unterstützen die Verbände eine gezielte Durchsetzung der bereits bestehenden Vorschriften sowie auch verschärfte Massnahmen von Gesetzgeber und Exekutive gegen jegliches illegale Verhalten.“
Zu guter Letzt verweisen die Verbände noch auf die kommende Euro-Norm, die das Messverfahren zur Geräusch-Homologation komplett umkrempeln wird. Die Verbände dazu: „Die Europäische Union wird bereits 2023 ein neues, verschärftes Lärmmessungsverfahren für Neufahrzeuge in Kraft setzen. Die Schweiz wird, wie sie es bereits seit Jahren tut, im Rahmen der Harmonisierung mit den gesamteuropäischen Verhältnissen diese neuen Zulassungsstandards übernehmen. Ein Alleingang bzw. ein Fahrverbot für Fahrzeuge, die in ganz Europa zugelassen sind, würde die Schweiz innerhalb des Binnenmarktes unnötig ausgrenzen.“