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Lärmdebatte Schweiz: Der Fahrplan

Bitte keine überhasteten Aktionen: Erst im kommenden Winter 2021/22 werden wir wissen, gegen was wir uns bezüglich neuer Lärmvorschriften konkret wehren müssen.

Das Erfreuliche: Die beiden realitätsfremden, die Töfffahrenden als eine Minderheit diskrimierenden Parlamentarischen Initiativen der Aargauer SP-Nationalrätin Gabriela Suter bezüglich Motorradlärm wurden vom Bund bzw. UREK im vergangenen Herbst vorerst auf Eis gelegt.

 

Das Weniger Erfreuliche: Dafür wird mit einer neuen, umfassenderen Motion 20.4339 gegen den Lärm auf der Strasse allgemein mobil gemacht. Diese Motion (exakter Wortlaut siehe unten) wurde in der Frühlingssession im Nationalrat mit 119 Ja zu 65 Nein bei 2 Enthaltungen deutlich angenommen.

Töfffahrende nicht am Pranger

Noch ist es zu früh, zu irgendwelchen wilden Aktionen und Demonstrationsmassnahmen zu greifen, denn noch besteht kein konkreter Massnahmenkatalog seitens des Bundesrates. Genauso wenig sind in der Motion die Motorradfahrenden explizit an den Pranger gestellt.

 

Das Motorradvolk wird in der neuen Lärm-Motion nicht explizit erwähnt beziehungsweise als Ganzes an den Pranger gestellt.

 

Wie es weiter geht

– Als erstes muss der Ständerat in der Sommersession der Motion zustimmen.

 

– Falls dieser, was zu erwarten ist, die Motion annnimmt, muss der Bundesrat, also die Verwaltung, einen exakten Massnahmenkatalog ausarbeiten.

 

– Voraussichtlich im Winter 2021/22 kommt dieser Katalog dann in die UREK (Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie), danach in den Nationalrat.

 

– Stimmt der Nationalrat dem Massnahmenkatalog zu, geht das Paket in den Ständerat. Das düfte dann in der Frühjahrs- oder Sommersession 2022 der Fall sein.

 

– Je nach Abänderungen, Ergänzungen oder ungelösten Streitbarkeiten bezüglich der endgültigen Vorlage kann sich der Diskussionsprozess bzw. die Inkraftsetzung der neuen Regelungen noch länger hinziehen.

Im kommenden Winter wissen wir mehr

Fazit: Erst im kommenden Winter 2021/22, wenn der Bundesrat und dessen Verwaltung einen konkreten Massnahmenkatalog ausgearbeitet haben, werden wir wissen, gegen was wir uns wehren müssen. Oder ob es Legislative und Exekutive tatsächlich schaffen, mit geeigneten und sinnvollen Massnahmen nicht die ganze Motorrad- (und Auto-) Gemeinde in Ketten zu legen, sondern die notorischen Krawallbrüder und Ewiggestrigen in den Griff zu kriegen.

 

Der exakte Wortlaut der UREK-Kommissionsmotion 20.4339

«Der Bundesrat wird beauftragt, ein Massnahmenpaket zu erarbeiten und dem Parlament entsprechende Gesetzesänderungen vorzulegen, damit übermässige Lärmemissionen im Strassenverkehr einfacher und stärker sanktioniert werden können. Der Bundesrat soll:

 

a) Massnahmen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe ausarbeiten, mit denen die Verwendung von illegalen Bauteilen oder Veränderungen an Fahrzeugen bspw. durch zu laute Ersatzschalldämpfer besser sanktioniert oder eingeschränkt werden können; dabei soll neben höheren Bussen auch der Führerausweisentzug oder die Beschlagnahmung des betroffenen Fahrzeugs sowie ein generelles Fahrverbot für besonders laute Fahrzeuge auf gewissen Strecken geprüft werden;

 

b) die gesetzlichen Bestimmungen so anpassen, dass Lenkerinnen und Lenker von Fahrzeugen, welche übermässigen Lärm verursachen, in Zukunft mit vernünftigem Aufwand zur Rechenschaft gezogen werden können. Zudem soll der Bundesrat die Kantone im Vollzug besser unterstützen;

 

c) Massnahmen zur Intensivierung der polizeilichen Kontrollen von Verkehrslärm prüfen; dabei soll insbesondere ein Vorgehen analog der Vereinbarung des Bundes mit den kantonalen Polizeien für die Schwerverkehrskontrollen geprüft werden;

 

d) darlegen, mit welchen Instrumenten der Bund die Vollzugstätigkeit unterstützen kann, insbesondere durch die Entwicklung und den Einsatz von Lärmblitzern, und welche rechtlichen Grundlagen dafür notwendig sind.»

Überblick über die Überprüfung
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