Kein Einlass für alte Töff
Schon bald beginnt wieder die Töff-Tourenzeit. Je länger, je mehr drängt es sich heute auf, sich vorher zu überlegen wohin man fahren will, da man ansonsten plötzlich vor einer unerwarteten Sackgasse stehen bleiben könnte. Oder hätten Sie noch vor fünf Jahren ernsthaft gedacht, man würde Sie mit ihrem gut gewarteten, gepflegten und in der Sonne glänzenden Töff nicht mehr nach Paris reinfahren lassen, nur weil es sich dabei nicht mehr um das neueste Modell handelt? Das ist heute Tatsache!Frankreich: Zones à Circulation RestreinteDie französischen Umweltzonen werden in Frankreich „Zones à Circulation Restreinte“ genannt, Kurzform „ZCR“. Um diese durch Kommunen festgelegten Umweltzonen befahren zu können, bedarf es einer Crit’Air Vignette, die in sechs Kategorien zugeteilt werden kann. Welche Crit’Air Kategorien zu welchen Zeiten in eine Umweltzone einfahren dürfen, legt die jeweilige Kommune fest, indem diese ein Zusatzschild unter dem ZCR-Schild anbringt. Auf diesem Zusatzschild sind Tage und Uhrzeiten festgelegt, zu denen mit einer Crit’Air Vignette eingefahren werden darf.Alle Töff, die nach 01.06.2000 in Verkehr gesetzt wurden, müssen seit dem 1.01.2017 zum Befahren dieser Umweltzonen mit der Crit’Air Vignette versehen werden, welche natürlich nicht umsonst ist. Die Plakette kann nur online bestellt werden bei www.certificat-air.gouv.fr/de/.Im Fall einer fehlenden oder falschen Vignette für ein Fahrzeug gelten seit dem 15.01.2017 Geldbussen, die sich an den verschiedenen Fahrzeugtypen orientieren. Beim ersten Mal kostet eine Überschreitung des Verbots 35 Euro, beim zweiten Mal 68 Euro. Bei weiteren Vergehen droht ein Bussgeld bis zu 450 Euro.ItalienIn vielen italienischen Städten besteht eine sogenannte „zona traffico limitato“ (ZTL). Zu sehen ist eine Verkehrstafel mit einem Fahrverbotszeichen und der Aufschrift „zona traffico limitato“. Eventuelle Ausnahmen (ital. „eccetto“) werden durch Zusatzzeichen angezeigt. Ist darauf kein Motorrad zu sehen, ist die Einfahrt in die Umweltzone ohne Umweltplakette verboten. In den meisten Städten sind bei Beginn der ZTL Überwachungskameras angebracht. Die Kennzeichen aller Fahrzeuge werden fotografiert und es wird automatisch überprüft, ob eine Einfahrtsgenehmigung für das Kennzeichen vorhanden ist oder nicht. Die Höhe der Strafe beträgt mindestens 80 Euro. Wenn man an einem Tag mehrfach unbeabsichtigt in eine ZTL hinein- und wieder herausfährt, wird für jeden Verstoss die Strafe erneut fällig. Ein temporäres Umwelt-Ticket (ticket per l’accesso alla ZTL) für die Einfahrt erhalten Touristen nur für die Zufahrt zu Hotels. Dafür muss das Hotel die Aufenthaltszeit und das Kennzeichen rechtzeitig bei der zuständigen Stadtbehörde melden.DeutschlandIn Deutschland gibt es Umwelt-Fahrverbote in über 50 Städten. Von diesen sind Motorräder jedoch generell ausgenommen.Österreich Einschränkungen zum Befahren von Umweltzonen gibt es in Österreich zzt. nur für Nutzfahrzeuge und LKW.