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Zurück zu Tempo 130?

Die SVP fordert Tempo 130 statt 120 auf Schweizer ­Autobahnen. Seit Mitte der 80er-Jahre gilt Höchsttempo 120. SVP-Nationalrat Erich Hess und 22 Mitstreiter fordern per Vorstoss den Bundesrat auf, die Höchstgeschwindigkeit wieder um 10 km/h anzuheben.

Die Begründung der SVP-Politiker für die Rückkehr zu Tempo 130: Die Nachbarstaaten sind einheitlich auf 130 km/h reglementiert (im tempolimitfreien Deutschland als Empfehlung), da sei eine Anpassung eine logische Folge.

Moderne Fahrzeuge, strenge MFK

Weiter führt Hess aus: „Bereits heute gelten auf allen Streckenabschnitten mit Verzweigungen oder anderweitigen Hindernissen heruntergesetzte Tempolimiten (100 resp. 80 km/h). Für alle übrigen – sprich gut ausgebauten – Streckenabschnitte (mit sogenannt „freier Fahrt“) würde eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses führen. Auch der Bundesrat äusserte sich 1995 auf eine Interpellation grundsätzlich positiv zu einer Vereinheitlichung der Tempolimiten (siehe 95.3270 Interpellation Zwahlen Jean-Claude). Er hebt in seiner Antwort hervor, dass die Schweiz das Land mit den einschränkendsten Bestimmungen sei, obwohl sie über den modernsten Wagenbestand verfüge und die strengsten Motorfahrzeugkontrollen kenne.“ Der technologische Stand beim Autobau habe seitdem weitere Fortschritte erzielt und durch die zunehmende Elektromobilität würden auch umweltpolitische Überlegungen immer weniger gegen eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen sprechen.

Vorstoss bereits 2018

Hess hat bereits 2018 einen Vorstoss in dieser Beziehung gemacht. Allerdings erfolglos. Der Bundesrat argumentierte mit Verkehrssicherheit, Umweltschutz, wachsendem Verkehrsaufkommen und beschränkten Kapazitäten des Autobahnnetzes gegen die Erhöhung.

Tempo 140 scheiterte 2015

Im Jahr 2015 scheiterte eine Volksinitiative, welche gar eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeit auf 140 km/h forderte; die Initianten brachten damals die nötigen 100 000 Unterschriften nicht zusammen. Die Initiative, die der damals parteilose 30-jährige Marco Schläpfer aus Uster bei Zürich lanciert hatte, verlangte, dass der Artikel 82 der Schweizer Bundesverfassung um die Punkte vier bis sieben ergänzt wird. Darin sollte primär festgelegt werden: „Auf Autobahnen beträgt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge unter günstigen Strassen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen 140km/ h.“

Zeitersparnis ohne Kostenaufwand

Schläpfer hielt uns gegenüber damals fest: „Meine Initiative bringt Auto- und Töfffahrern auf der Autobahn eine Zeitersparnis, die praktisch nichts kostet. Derselbe Zeitvorteil im öffentlichen Verkehr würde Milliarden kosten.“

120 km/h gegen das Waldsterben

Wie kam es eigentlich zum Tempolimit von 120 km/h in der Schweiz? Im Jahr 1985 wurde die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen von 130 auf 120 km/h herabgesetzt. Ferner wurde das Tempolimit auf der Landstrasse von 100 auf 80 km/h reduziert. Beide Limitsenkungen waren als Provisorium bis 1987 gedacht und zwar als Sofortmassnahmen gegen das grassierende Waldsterben.

Abstimmung 1989

Im Jahr 1989 gab es eine Abstimmung über eine Volksinitiative, in der es um die davor gültigen Tempolimiten 130 für die Autobahn und 100 für die Landstrasse ging. Diese Limiten hatten von 1977 bis 1985 gegolten. Doch die Initiative wurde abgelehnt, womit Tempo 120 auf der Autobahn einfach beibehalten wurde.

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