Un limite di velocità generale di 30 km/h - questo è ciò che l'associazione delle città
Tempo 30 generell müsse in Städten zur Norm werden. Das fordert der Schweizerische Städteverband in seiner Medienmitteilung vom 19. Dezember 2022.
Jetzt ist es also so weit: Tempo 30 generell in Städten wird von einem grossen Schweizer Verband gefordert. Und das kurz vor dem Wechsel zum Jahr 2023, ab welchem es viel einfacher wird, 30er-Zonen einzuführen. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. August 2022 beschlossen. Konkret sollen Behörden Tempo-30-Zonen auf nicht verkehrsorientierten Strassen neu ohne Gutachten einrichten können. Die Anpassung der entsprechenden Verordnung über Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Bund: Weiterhin 50 km/h
Der Bundesrat bekräftigt, dass auf verkehrsorientierten Strassen innerorts auch künftig grundsätzlich Tempo 50 gelte und die heutigen Voraussetzungen für Geschwindigkeitsreduktionen weiterhin beachtet werden müssten. Damit werde sichergestellt, dass die Funktionen des übergeordneten Verkehrsnetzes nicht gefährdet würden und der Verkehr auf diesem übergeordneten Netz bleibe.
„Lärm schadet Gesundheit und Wirtschaft“
Der Schweizerische Städteverband schreibt in seiner Mitteilung: „Lärm ist lästig, schadet der Gesundheit, ist schlecht für die Wirtschaft und behindert die Stadtentwicklung: Er muss deshalb an seiner Quelle reduziert werden.“ Der Städteverband fordert, dass Tempo 30 generell in den Städten zur Norm werde. „Zudem braucht es Lösungen, damit Siedlungsverdichtung und Lärmschutz gleichzeitig möglich sind.“
Lärmquelle Verkehr
Weiter heisst es im Communiqué, dass die mit Abstand grösste Lärmquelle der Verkehr sei, „wobei der Strassenverkehr Hauptverursacher ist: 1,1 Millionen Menschen sind in der Schweiz täglich übermässigem Verkehrslärm ausgesetzt, in der Nacht sind es 1 Million Menschen. 90 Prozent davon leben in Städten und Agglomerationen.“ Dies führe etwa zu verschiedenen Gesundheitsproblemen, Schlafmangel, Wertverlust von Immobilien oder externen Kosten.
„Behinderung der Stadtentwicklung“
Die Behinderung der Stadtentwicklung aufgrund von Lärm sei ein grosses Problem. Viele Wohnbauprojekte und Sanierungen seien wegen Lärmklagen blockiert. Der Lärmschutz und die von der Raumplanung geforderte Entwicklung nach innen stünden in einem Zielkonflikt. Sogar Sanierungen, die eine bessere Schallisolierung mit sich bringen würden, würden aufgrund der heutigen Vorschriften zur Lärmvorsorge verhindert.
Daher forderten die Städte in der Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) eine Umsetzung im Sinne der Motion Flach (16.3529). Dass also in lärmbelasteten Gebieten eine sinnvolle Siedlungsverdichtung nach innen ohne Ausnahmebewilligung möglich werde. Der Bundesrat hat am 16.12.2022 die Botschaft zur Revision des USG verabschiedet.
„Tempo 30: Akustisch eine Halbierung des Verkehrs“
Noch wichtiger sei jedoch – unterstreicht der Schweizerische Städteverband –, das Übel an der Wurzel zu packen. „Ist der Strassenverkehr der mit Abstand grösste Lärmverursacher, muss er an der Quelle bekämpft werden. Deshalb fordert der Städteverband, dass Tempo 30 auf allen Strassen in den Städten zur Norm wird.“ Eine mögliche Umsetzung sei die entsprechende Anpassung der Verkehrsregelnverordnung.
Auch mit Tempo 30 generell seien weiterhin gute Lösungen für den wichtigen öffentlichen Verkehr in den Städten möglich. Es sei die einfachste und kostengünstigste Lösung, die eine effiziente Wirkung entfalte: Eine Reduktion von 50 auf 30 km/h reduziere den Schallpegel um drei Dezibel, was in der akustischen Wahrnehmung der Halbierung des Verkehrs entspreche.