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Rechtsvorbeifahren und Parkgebühren für Motorräder

Signal: Parkieren gegen Gebühr (4.20).

Der Bundesrat will auf Autobahnen das Rechtsvorbeifahren erlauben. Zudem sollen Gemeinden und Kantone Parkgebühren für Töff erheben dürfen.

Ein flüssigerer Verkehrsfluss dient allen. Darum schickt der Bund nun Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses in die Vernehmlassung. Unter anderem soll künftig das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen erlaubt sein und die Bildung einer Rettungsgasse rechtlich verankert werden. Leichte Motorwagen mit Anhänger sollen auf Autobahnen und Autostrassen neu mit Tempo 100 statt 80 unterwegs sein dürfen. Auch das Reissverschlussprinzip soll per Verordnung rechtlich verankert werden.

Vernehmlassung bis 25. Januar 2019

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. Oktober 2018 die Verordnungsanpassungen zur Verbesserung des Verkehrsflusses in die Vernehmlassung geschickt. Sie dauert bis zum 25. Januar 2019.

Gewandelte Anforderungen

Laut Mitteiliung will der Bundesrat „verschiedene Verkehrsregeln den sich gewandelten Anforderungen anpassen und damit die Verkehrssicherheit erhöhen und den Verkehrsfluss verbessern. Mit den vorgeschlagenen Änderungen „trägt der Bundesrat zudem den Forderungen Rechnung, die vom Parlament mit der Überweisung entsprechender Vorstösse eingebracht worden sind“.

Parkgebühren für alle

Der Geltungsbereich des Signals „Parkieren gegen Gebühr“ solle auf alle Fahrzeuge ausgedehnt werden. Das bedeute, dass Gemeinden und Kantone unter anderem auch auf Parkplätzen für Motorräder Gebühren erheben dürfen, wenn sie dies wollen. Zur Förderung der Elektromobilität soll ein Symbol in die Signalisationsverordnung aufgenommen werden, das Parkfelder für E-Fahrzeuge anzeigt.

Rechts vorbei

Rechtsvorbeifahren soll legalisiert werden: Das bedeute nicht, dass damit das Rechtsüberholen durch Ausschwenken und Wiedereinbiegen erlaubt werden soll. Freigegeben werde lediglich das vorsichtige Rechtsvorbeifahren an Autos, die auf der Überholspur langsamer unterwegs sind. Mit dieser Neuerung könne die Strassenfläche besser genutzt werden. Ausserdem würden dadurch Fahrstreifenwechsel reduziert, was sich positiv auf die Verkehrssicherheit auswirke.

Rettungsgasse

Die Rettungsgasse soll zur Pflicht werden: Da bei Unfällen auf den Autobahnen die Blaulicht-Dienste oft Mühe hätten, zwischen den stehenden Autos hindurch zum Unfallort zu gelangen, soll neu die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse rechtlich verankert werden. Diese Vorschrift soll für Autobahnen und Autostrassen mit mindestens zwei Fahrstreifen gelten: Fahrzeuge sollen bei Schritttempo und kurz vor dem Stillstand eine freie Gasse bilden für Sanität, Polizei und Feuerwehr, und zwar zwischen dem äussersten linken und dem unmittelbar rechts danebenliegenden Fahrstreifen.

„Reissverschluss“ per Verordnung

Der „Reissverschluss“ soll rechtlich verankert werden: Dies betrifft den Verkehr im Vorfeld eines Spurabbaus – zum Beispiel als Folge einer Baustelle: Das sogenannte Reissverschlussprinzip soll per Verordnung rechtlich verankert werden. So könne die Strasse besser ausgelastet und der Verkehrsfluss verbessert werden.

100 km/h für Autos mit Anhänger

Neue Höchstgeschwindigkeit für leichte Motorwagen mit Anhänger: Diese Fahrzeuge sollen auf der Autobahn künftig mit 100 Kilometern pro Stunde statt wie bisher nur mit 80 unterwegs sein dürfen. Davon betroffen sind zum Beispiel Wohnwagen-Gespanne oder Personenwagen mit Pferdeanhängern. Massgebend – insbesondere betreffend Gewicht des Anhängers – bleiben die Angaben im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs.

Alkohol auf Raststätten

Nachdem National- und Ständerat im Jahr 2017 beschlossen hatten, das Verbot des Alkoholverkaufs und -ausschanks auf den Raststätten des Nationalstrassennetzes aufzuheben, passt der Bundesrat jetzt die entsprechende Nationalstrassenverordnung an. Nicht davon betroffen sind die Rastplätze: Dort ist es nach wie vor verboten, Alkohol zu verkaufen und auszuschenken. Aufgehoben wird ferner die Pflicht der Kantone, auf Raststätten öffentliche Telefonkabinen zur Verfügung zu stellen.

Velofahrer: Ampeln und Trottoir

Velofahrer sollen künftig auf einer Kreuzung trotz einer roten Ampel rechts abbiegen dürfen, wenn dies entsprechend signalisiert ist. Bei einem mehrjährigen Versuch in Basel hat sich diese Regelung bewährt, so dass sie jetzt ins Verkehrsrecht aufgenommen werden soll. Kindern im primarschulpflichtigen Alter soll es zudem erlaubt werden, mit der gebotenen Vorsicht auf dem Trottoir Velo zu fahren. Damit will der Bundesrat die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmenden mit der geringsten Erfahrung erhöhen.

Unnötige Bestimmungen

Im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage sollen zudem aus heutiger Sicht unnötige Bestimmungen aufgehoben werden. Dazu gehören zum Beispiel Bestimmungen für Tierfuhrwerke und Handwagen, welche heute im Strassenverkehr kaum noch vorkommen.

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