E-Vignette freiwillig
Der Bundesrat hat beschlossen: Die bisherige Autobahnvignette zum Kleben bleibt. Die E-Vignette soll künftig eine freiwillige Alternative darstellen.
Die 1985 eingeführte Autobahnvignette, die bei Autos an die Frontscheibe und bei Motorrädern an eine geeignete Stelle geklebt wird, bleibt erhalten. Eine elektronische Erhebungsform der Autobahngebühr (E-Vignette) soll es künftig aber als Ergänzung geben. Der Bundesrat hat das Finanzdepartement beauftragt, bis Mitte 2019 eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.
Unverhältnismässig
Wie es in einer Mitteilung des Bundesrats heisst, wurde es in der Vernehmlassung von verschiedener Seite als unverhältnismässig erklärt, für den Vollzug einer einfachen pauschalen Jahresabgabe ein umfassendes kamerabasiertes Kontrollsystem zur Nummernschilderkennung aufzubauen.
Datenschutz?
Ferner äusserten sich die Gegner skeptisch bezüglich des Datenschutzes. Daher strebt der Bundesrat die freie Auswahl zwischen der bisherigen Klebevignette und einer elektronischen Vignette an. Das System der Klebevignette solls nicht komplett ersetzt, sondern es solle den Fahrzeughaltern überlassen werden, ob sie für die Benützung der abgabepflichtigen Nationalstrassen weiterhin eine Klebevignette am Fahrzeug anbringen, oder lieber eine elektronische Vignette lösen wollen.
Kontrollschild registrieren
Wer sich für die elektronische Variante entscheidet, muss das Kontrollschild seines Fahrzeuges über eine Internetapplikation im System registrieren. Kontrollen sollen den neuen Verhältnissen angepasst wie bisher durch die Polizei und die Eidgenössische Zollverwaltung erfolgen. Die Klebevignette solle nach Möglichkeit optimiert werden.