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Blinker mit Standlicht

Neben vielen anderen Honda-Motorrädern verfügt selbst die neue Rennstreckengranate CBR1000RR-R über orange leuchtende Standlichter. Aber warum eigentlich und ist das denn gesetzlich erlaubt?

Permanent leuchtende Blinker: Sie übernehmen sowohl die Funktion des Positionslichts als auch des Blinkers. Als Positions- bzw. Standlicht erstrahlen sie in einer geringeren Helligkeit, so dass der Unterschied zum Blinken auch dadurch klar erkennbar ist.

Bessere Sichtbarkeit

Die an den Seiten eines Motorrad befindlichen, als Positionslicht mitleuchtenden Blinker sollen die Sichtbarkeit und die Unterscheidbarkeit gegenüber anderen Fahrzeugen erhöhen. Honda hat ab dem Modelljahr 2013 mit der Umsetzung dieses neuen Licht-Schemas, das schon zuvor aus den USA bekannt war, begonnen.

Angepasstes Gesetz

Seit Ende Oktober 2011 ist in der EU und in der Schweiz sowohl das bisherige als auch das neue Standlicht-Schema zugelassen. Wie bisher dürfen also eine oder zwei weisse Birnchen bzw. LEDs in separaten Gehäusen oder in die Scheinwerfer integriert leuchten, neu aber auch zwei orange Lämpchen (eine pro Seite).

 

Links zu den Gesetzestexten:

 

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