Airbag-Westen: Wichtige Regeln bei Flugreisen
Airbag-Westen – konkret, die Gas-Kartuschen – gelten in der kommerziellen Aviatik als Gefahrengut. Entsprechend muss man sie vor Reiseantritt anmelden, wenn man sie im Flugzeug mitführen will. Und so geht’s!
Die International Air Transport Association IATA hat zwar definiert, dass Airbags sowohl als Handgepäck als auch als Check-in-Gut mitfliegen dürfen (max. ein Airbag-System pro Person). Und es sind sogar zwei Gas-Kartuschen im Airbag sowie zwei Ersatz-Kartuschen erlaubt. Es versteht sich von selbst, dass die Airbag-Weste vor Reiseantritt ausgeschaltet bzw. in den Flugmodus gesetzt werden muss.
Der Fluggast muss allerdings vor jedem Flug bei der ausführenden Fluggesellschaft die Erlaubnis einholen. Und dies gilt sowohl für Airbag-Westen mit elektronischer Auslösung als auch für solche, die via Reissleine aktiviert werden.
Airbag-Weste immer telefonisch anmelden
Sobald das Ticket erworben wurde, muss man sich telefonisch bei der Fluggesellschaft melden und den Airbag anmelden. Hierfür sollte mindestens eine halbe Stunde eingerechnet werden. Zudem macht es Sinn, das Handbuch der Airbag-Weste bereitliegen zu haben, damit allfällige Fragen zur technischen Beschaffenheit beantwortet werden können. Die Fluggesellschaft hinterlegt dann – sofern bewilligt – einen entsprechenden Vermerk in der Buchung, und man ist «ready to fly»!
Tipps aus der Praxis
Falls die Weste im Check-in-Gepäck mitfliegt, empfehlen wir, zusätzlich ein Bestätigungsschreiben des Airbag-Westen-Herstellers in den Koffer zu legen. Dieses steht in der Regel auf der Website des Herstellers zum Download bereit. Und noch ein Tipp zur Rückreise: Die Erfahrung hat gezeigt, dass es Sinn macht, beim Check-in-Schalter nochmals auf die Airbag-Weste im Koffer und den entsprechenden Buchungsvermerk hinzuweisen.