Der blaue Ausweis wird ungültig
Die alten Führerausweise mit ihren z.T. stark von den heutigen Kategorien abweichenden Inhalten verursachen gemäss Bundesamt für Strassen Astra erhebliche Kosten in den Datensystemen und sollen deshalb abgelöst werden. Die Inhaber eines blauen Papierführerausweises haben die Pflicht, diesen bis spätestens am 31. Januar 2024 gegen einen Ausweis im Kreditkartenformat umzutauschen. Danach verliert der Papierführerausweis als „Legitimationsdokument“ seine Wirkung, nicht aber die Fahrberechtigung selber.