Assurance en cas de déclenchement d'une moto

Wie sieht’s mit der Versicherung bei ausgelösten Töff aus? In unserer Rubrik „Die technische Frage“ widmen wir uns heute dem Versicherungsschutz bei nicht eingelösten Töff und beantworten die Frage: „Ich werde für ein Jahr geschäftlich im Ausland sein und habe meinen Töff entsprechend ausgelöst und in der Garage eingemottet. Jetzt bin ich verunsichert wegen des Versicherungsschutzes. Was kann ich tun?“
Was passiert mit meinem ausgelösten Töff in puncto Versicherung, wenn er etwa Opfer eines Brands wird? Bleibe ich dann auf dem Schaden sitzen? Die Sorge ist durchaus berechtigt, denn ein nicht immatrikulierter Töff ist im Normalfall nicht versichert. Falls in der Garage etwa ein Brand ausbrechen sollte oder der Töff gestohlen wird, hätte man in diesem Fall also wirklich einen Totalverlust zu beklagen.
Wir haben jedoch recherchiert und herausgefunden, dass es genau für solche Fälle sogenannte Stillstandspolicen der Versicherungen gibt. Wobei in der Regel die bestehende, aktive Police umgewandelt wird, womit die Versicherung dann für den ausgelösten Töff gilt. Diese Versicherungen sind insofern sehr interessant, als sie ausgesprochen preiswert sind, zumal der Töff nachweislich ausgelöst, somit nicht im Verkehr ist und das Risiko eines Schadenereignisses entsprechend massiv abnimmt. Risiken wie Diebstahl, Wasser, Brand etc. sind in der Regel versichert.
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