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Stick’AIR: Temporäre Umweltzone in Genf

Genf führt per 15. Januar 2020 eine temporäre Umweltzone ein. Erreicht die Luftbelastung den Grenzwert, sind nur noch Fahrzeuge mit entsprechender „Stick’AIR“-Plakette zugelassen. Betroffen sind motorisierte Zwei- und Dreiräder, Autos, Wohnmobile, Busse und Lastwagen.

Ab dem 15. Januar können während einer Smog-Periode in der Stadt Genf sowie Teilen der Gemeinden Carouge, Cologny, Lancy und Vernier nur noch Fahrzeuge mit einem sogenannten „Stick’AIR“-Kleber der bewilligten Klassen innerhalb der Umweltzone zirkulieren. Kommt es zu einer Verkehrsbeschränkung aufgrund zu hoher Belastung durch Ozon, Feinpartikel oder Stickstoffdioxid, wird dies vogängig in den Medien, auf air.ge.ch oder über die Smartphone-App Air2G2 mitgeteilt.

Tempobeschränkung

Wie der TCS berichtet, kommt es zusätzlich zur Einführung der Umweltplakette „bei der ersten Alarmstufe“ zu einer Reduktion des Tempolimits auf  80km/h auf der Autobahn, die ins Genfer Stadtzentrum führt.

ÖV gratis

Kommt es zur Überschreitung der Luftbelastung, kann „zur Förderung der Verkehrsverlagerung“ der öffentliche Verkehr in der innerstädtischen Zone 10 vorübergehend gratis genutzt werden – laut TCS ist dies ab der zweiten Alarmstufe der Fall.

Verstösse und Ausnahmen

Verstösse gegen diese Bestimmungen werden nach der Übergangsfrist (bis 31. März 2020) mit einer Busse von 500 Franken geahndet. Von den Bestimmungen ausgenommen sind (vorläufig) Polizei-und Blaulichtfahrzeuge, Fahrzeuge mit einem Behindertenkleber, landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeug für den professionellen Personentransport inklusive Taxis, Militärfahrzeuge, Ausnahmetransporte, Fahrzeuge der konsularischen und diplomatischen Korps, Arbeitsfahrzeuge (blaue Schilder), Fahrräder und Mopeds inklusive Elektrovelos.

Rekurs des TCS

Die TCS Sektion Genf lehnt diese neue Verordnung ab und hat bei der Genfer Regierung Berufung eingelegt. Trotz des Einspruchs soll die neue Verordnung am 15. Januar in Kraft treten.

Bei den kantonalen Verkehrsämtern

Der Kleber „Stick’AIR“ kann ab Dezember 2019 an den Schaltern des kantonalen Verkehrsamtes («Office cantonal des véhicules») für fünf Franken bezogen werden (das entspricht den Herstellungs- und Vetriebskosten). 2020 kommen weitere Verkaufsstellen dazu. Im Übrigen gilt der französische Kleber „Crit’Air“ mit denselben Anforderungen auch auf dem gesamten Gebiet des Kantons Genf (mit der gleichen Nummerierung). Bei korrekter Anbringung bleibt der Kleber während der gesamten Lebensdauer des Fahrzeuges gültig.

Der Fahrzeugausweis verrät es

Welches Fahrzeug welchen „Stick’AIR“ bekommt, hängt von der jeweiligen Euro-Norm bzw. dem Emissionscode im Schweizer Fahrzeugausweis (Feld 72) ab. So entspricht beispielsweise der Code B5a der Euro-Norm 5. In den folgenden Tabellen ist die entsprechende Kategorie Stick’AIR aufgeführt.

 

Stick’AIR-Tabelle nach Euronorm. Grafik: Republique et Canton de Genève.

 

Stick’AIR-Tabelle nach Emissionscode im Schweizer Fahrzeugausweis. Grafik: Republique et Canton de Genève.

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