Ab 2021 gilt eine neue Regelung für den Töffausweis
Der Bundesrat hat im Rahmen der Revision der Personenzulassungs-Verordnung (PZV) beschlossen, dass ab 2021 Jugendliche ab 16 Jahren auf Motorrädern und Rollern mit 125 cm3 Hubraum fahren dürfen.
Motorräder bis 125 cm3 Hubraum dürfen ab dem Jahr 2021 bereits ab dem 16. Altersjahr gefahren werden. Heute liegt das Mindestalter für die Führerschein-Kategorie A1 bei 18 Jahren. Der Bundesrat harmonisiert damit die Schweizer Vorschriften mit dem bestehenden EU-Recht. Wie in den umliegenden EU-Staaten dürfen ab 2021 die Jugendlichen mit auf maximal 11 kW (15 PS) reglementierten Motorrädern und Rollern unterwegs sein. Die Klasse der 125 cm3-Motorräder ist dank ihrer europaweit starken Verbreitung für die Hersteller marktwirtschaftlich attraktiv und punkto Technik und Sicherheitsausrüstung auf dem jüngsten Stand der Entwicklung. So sind beispielsweise Antiblockier-Systeme für die Bremsen vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
Kategorie AM: 45 km/h neu ab 15 Jahren
Der Bundesrat hat weiter beschlossen, dass neu bereits ab 15 Jahren Kleinmotorräder bis 50 cm3 (Kategorie AM) und maximal 45 km/h gefahren werden dürfen (bisher 16 Jahre). Auch hier findet eine Harmonisierung mit unseren Nachbarländern statt.
Grosse Motorräder: Aus für den Direkteinstieg
Hingegen verbietet der Bundesrat die direkte Ausbildung für die leistungsunbeschränkten Motorräder (Kat. A). Bisher konnte, wer 25 Jahre und älter war, direkt einsteigen. Ab 2021 muss nun vorerst für mindestens zwei Jahre ein Motorrad mit maximal 35 kW (48 PS) Leistung gefahren werden. Hier findet leider keine EU-Anpassung statt; in Deutschland, Italien und Österreich ist der Direkteinstieg ab 24 Jahren weiterhin möglich.
„Unsere Ziele sind nun Tatsache geworden“
motosuisse-Verbandspräsident Roland Müntener ist dennoch insgesamt mit den Bundesratsbeschlüssen zufrieden: „Nach acht Jahren mit zum Teil eher heftig und emotional geführten Diskussionen wurde dem Anliegen der Industrie, des Gewerbes, aber auch den Wünschen der Endverbraucher, Gehör geschenkt. Die EU-Altersangleichung bei den 125-ern und 50-ern freut uns natürlich sehr. Vor acht Jahren gab uns kaum jemand eine reelle Chance, unsere Ziele durchzubringen – nun sind sie Tatsache geworden. Dies ist ein bemerkenswertes Ergebnis, welches von motosuisse eingeleitet und nun vom Bundesrat zum positiven Abschluss geführt wurde. Wir sind stolz darauf! Ich möchte mich an dieser Stelle bei Nationalrat Walter Wobmann (SVP) bedanken, dessen Unterstützung ebenfalls zum Durchbruch verholfen hat. Ein kleiner Wermutstropfen ist die Tatsache, dass wir noch bis zum 1. Januar 2021 warten müssen, bis die Neuregelungen in Kraft gesetzt werden. Doch die verschiedenen Amtsstellen benötigen Zeit, um sich auf sämtliche Bundesratsbeschlüsse vorzubereiten.“
Quelle: Schweizerische Fachstelle für Motorrad und Roller SFMR
Symbolbild: Richard Meinert
Édition : Désirée Troxler