Zweigeteilte Strafe für Berufsfahrer
Das Schweizer Parlament – zumindest einmal die eine Hälfte – will, dass Berufsfahrerinnen und -fahrer bei Sanktionen und Strafen im Strassenverkehr – etwa Ausweisentzug – ihre privaten Sünden nicht im vollen Umfang ausbaden müssen.
Der Nationalrat hat eine Motion angenommen, mit der der Bundesrat auf eine entsprechende Änderung der Gesetzeslage verpflichtet wird. Nationalrätin Edith Graf-Litscher (SP, TG) verlangt in ihrem Vorstoss, «dass die zuständige Behörde bei Fahrausweisentzügen nach den Artikeln 16ff. SVG die Möglichkeit hat, bei Berufsfahrerinnen und -fahrern die Sanktionen auf privater und beruflicher Ebene markanter zu differenzieren.»
Konkret würde nach Vorstellung der Nationalrätin (sie arbeitet für die Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV) ein Ausweisentzug nach einer Tempoübertretung mit dem Motorrad für Töff und Bus unterschiedlich lang ausfallen. Solche Differenzierungen sind schon heute möglich, Litscher-Graf argumentierte aber, dass die zuständigen kantonalen Behörden als Folge von Via-Sicura-Verschärfungen kaum mehr Spielraum bliebe.
Der Bundesrat war gegen die Flexibilisierung der Gesetzgebung, wurde in der Sommersession vom Nationalrat aber nicht gehört; der Antrag ging mit 165 zu 15 Stimmen durch. Damit liegt der Ball nun im Ständerat.
Das zuständige Bundesamt müsste danach die Gesetzgebung konkretisieren. Da wäre u.a. zu klären, was ein «Berufsfahrer» ist. Der Buschauffeur sicher, die Taxifahrerin vermutlich auch. Aber wie steht es mit dem Kaminfeger oder dem IT-Servicemann?
Text: Daniel Riesen