Übergangsbestimmung für den Jahrgang 2003
Ab 2021 können 17-Jährige Lernfahrten mit Personenwagen machen, um länger begleitet Fahrerfahrung zu sammeln. Der Bundesrat ergänzte nun die Übergangsbestimmung zu dieser Massnahme, damit Personen mit Jahrgang 2003 die Autoprüfung weiterhin mit 18 Jahren ablegen können.
Ende 2018 beschloss der Bundesrat im Rahmen der Gesetzesrevision „Opera-3“, dass unter 20-Jährige neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen müssen, bevor sie die praktische Autoprüfung machen dürfen. Damit soll die Verkehrssicherheit erhöht werden: Je mehr begleitete Lernfahrten vor der praktischen Prüfung stattfinden, desto kleiner ist laut dem Bundesamt für Strassen Astra danach das Unfallrisiko.
Trotzdem mit 18 zum Ausweis
Damit der Führerausweis trotzdem mit 18 Jahren erworben werden kann, hat der Bundesrat das Alter für den Erwerb des Lernfahrausweises auf 17 Jahre gesenkt. Nun hat er die Übergangsbestimmung zu dieser Neuregelung ergänzt: Personen mit Jahrgang 2003 können den Lernfahrausweis ab dem 1. Januar 2021 mit 17 Jahren erwerben. Erhalten sie den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021, dürfen sie die Autoprüfung ab dem 18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht zwölf Monate besitzen. Ohne diese Ergänzung hätten Personen mit Jahrgang 2003, die früh im Jahr Geburtstag haben, ab 2021 den Führerausweis wegen der einjährigen Lernphase erst mit knapp 19 Jahren erwerben können.
Jahrgang 2002 nach bisheriger Regelung
Personen mit Jahrgang 2003, die den Lernfahrausweis erst 2022 oder später erwerben, müssen die zwölfmonatige Lernphase durchlaufen. Personen mit Jahrgang 2002 müssen den Lernfahrausweis noch im 2020 erwerben, falls sie keine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen wollen.
Evaluation nach drei Jahren
Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK beauftragt, spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten dieser neuen Regelung ihre Auswirkungen zu evaluieren und anschliessend einen Bericht über die Ergebnisse der Evaluation zu veröffentlichen sowie ihm einen Antrag für das weitere Vorgehen zu stellen.
Unbeschränkte Motorrad-Kategorie A
Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens 2 Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten.