Strassenverkehrsgesetz: Neue Erleichterungen und Pflichten
Der Bundesrat will das Strassenverkehrsgesetz revidieren. So soll unter anderem der Führerschein auf Probe künftig erst nach einer zweiten mittelschweren oder schweren Widerhandlung verfallen.
Mitte November hat der Bundesrat die Botschaft zu den Anpassungen im Strassenverkehrsgesetz (SVG) zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Führerschein auf Probe
Die Probezeit für Neulenkerinnen und Neulenker solle künftig nur noch verlängert werden, wenn die Behörden den Führerausweis auf Probe wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung entziehen. Zudem solle der Führerausweis auf Probe nur noch dann verfallen, wenn die Inhaberin oder der Inhaber während der Probezeit nach einer ersten eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung begangen hat. Details und Begründungen dazu finden sich in der Motion 15.3574 Freysinger.
Verzicht auf Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr
Die Vollzugsbehörden und Gerichte sollen bei Raserdelikten mehr Ermessensspielraum bekommen, um die Umstände des Delikts besser beurteilen und unnötige Härten vermeiden zu können. Auf die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr sei zu verzichten und die Mindestdauer des Führausweisentzugs solle neu 12 statt 24 Monate betragen. Zudem wolle der Bundesrat die Rückgriffspflicht der Motorfahrzeughaftpflichtversicherer bei Fahrunfähigkeits- und Raserdelikten durch ein Rückgriffsrecht ersetzen. Ausserdem wolle er auf die Einführung der Alkoholwegfahrsperre und der Blackbox verzichten.
Förderung umweltfreundlicher Technologien
Oft seien Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Technologien länger oder schwerer als herkömmliche Fahrzeuge. Dies könne etwa am benötigten Platz für die Batterien oder den aerodynamischen Führerkabinen liegen. Um Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Technologien zu fördern, sollen sie künftig von der gesetzlichen Höchstlänge und den Höchstgewichten abweichen dürfen, sodass der Einsatz der Technologien nicht zu einer Verminderung der Ladekapazität führe.
Ermöglichung des automatisierten Fahrens
Automatisierte Fahrzeuge könnten die Verkehrssicherheit erhöhen, den Verkehrsfluss verbessern und die Umweltemissionen senken. Zudem eröffneten sie neue Möglichkeiten für die Wirtschaft und für Verkehrsdienstleister. Die Anpassungen im Strassenverkehrsgesetz sollen das automatisierte Fahren in der Schweiz ermöglichen. Neu solle der Bundesrat festlegen können, inwieweit Fahrzeuglenkerinnen und -lenker von ihren Pflichten entlastet werden können. Und ebenso, in welchem Rahmen Behörden führerlose Fahrzeuge mit einem Automatisierungssystem zulassen können, wenn sie auf definierten Einzelstrecken unter Überwachung verkehren. Im Strassenverkehrsgesetz seien dafür Rahmenbedingungen festzulegen. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) solle neu die Möglichkeit erhalten, Versuche mit automatisierten Fahrzeugen zu bewilligen und finanziell zu unterstützen.
Velohelme für Kinder und Jugendliche
Der Bundesrat solle die Kompetenz erhalten, für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren ein Velohelmobligatorium einzuführen. Dies zum einen, da die Zahl der schwerverunfallten Velofahrerinnen und Velofahrer ab einem Alter von 12 Jahren stark ansteige. Und zum anderen, da ab diesem Alter gleichzeitig die Helmtragquote sinke. Ziel sei eine Verbesserung der Verkehrssicherheit für diese Personengruppe.
Flexibleres Auflasten und Ablasten
In Umsetzung der Motion 13.3572 Hess sollen Fahrzeughalterinnen und -halter das Gesamtgewicht ihres Motorfahrzeugs neu jederzeit beim kantonalen Strassenverkehrsamt ändern können. Damit könne flexibler auf die Gegebenheiten des Marktes reagiert werden.
Aänderungen ab 2023
Die Anpassungen des Strassenverkehrsgesetzes werden nun vom Parlament behandelt. Die Inkraftsetzung der Änderungen ist gestaffelt ab 2023 vorgesehen.
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