Polizei kündigt Radarkontrollen an
Das öffentliche Warnen anderer Verkehrsteilnehmer vor Polizeikontrollen ist in der Schweiz seit 2013 verboten (nicht jedoch das Warnen unter Verkehrsteilnehmern auf der Strasse). Da ist es doch interessant, dass es in Deutschland sogar Polizeien gibt, die selbst auf ihre Radar-Einsätze hinweisen!
Auf der Website polizei.bayern.de findet man einen Eintrag mit der Überschrift „Aktuelle Blitzer in Oberfranken“: „Nicht angepasste bzw. überhöhte Geschwindigkeit stellt nach wie vor die Hauptunfallursache dar. Die Polizei Oberfrankens will das Geschwindigkeitsverhalten der Kraftfahrer nicht nur repressiv, sondern vor allem präventiv positiv beeinflussen. Deshalb werden künftig wöchentlich mehrere Kontrollörtlichkeiten und -zeiten bekannt gegeben.“
Unfallschwerpunkte
Und weiter: „Bei den angekündigten Messstellen handelt es sich insbesondere um Örtlichkeiten, die nach Unfallhäufung, Unfallfolgen und Unfallursachen ausgewählt sind. Allerdings muss auch an anderen Örtlichkeiten in Oberfranken mit entsprechenden Kontrollen durch die Polizei und die kommunalen Verkehrsüberwachungen gerechnet werden. Um den präventiven Charakter zu verstärken, werden die Messstellen jedoch nicht genau bestimmt, sondern nur die jeweiligen Tage und der räumliche Bereich der Messstellen genannt.“
Motion gegen das Abkassieren in Zug
Besonders in urbanen Gebieten in der Schweiz kann man oft den Eindruck bekommen, die offizielle Begründung der Polizei, gegen Temposünder vorzugehen – nämlich die Erhöhung der Verkehrssicherheit – sei nur ein Vorwand für die tatsächliche Absicht, die Staats- und Gemeindekassen auf bequeme Art und Weise zu füllen. Diesen Eindruck hatte auch der Chamer FDP-Kantonsrat Thomas Gander, der bei der Zuger Regierung eine Motion eingereicht hat, mit dem Ziel, dass künftig Geschwindigkeitskontrollen wieder mit Konzentration auf den eigentlichen Zweck durchgeführt werden.
Motionstext
Im Motionstext heisst es: „Die gesetzlichen Grundlagen sind so zu ändern, dass Bussengelder welche durch Überschreiten allgemeiner, fahrzeugbedingter oder signalisierter Höchstgeschwindigkeit erhoben werden, künftig der ‚Spezialfinanzierung Strassenbau‘ zugeführt werden. Zumindest solche Bussengelder, welche gestützt auf das Ordnungsbussengesetz erhoben werden. Begründung: Bei Geschwindigkeitskontrollen haben viele Bürgerinnen und Bürgern aufgrund der Standortwahl, der Anzahl durchgeführter Kontrollen und der gesteigerten Einnahmen das Gefühl, dass diese Kontrollen primär dazu dienen Geld in die Staatskasse zu spülen und nur zweitrangig der Erhöhung der Verkehrssicherheit.“Link: Vollständiger MotionstextLink: Bericht zum Thema und Interview mit Thomas Gander auf zentralplus.ch