Die neue Autobahn-Vignette: immer ab 1. Dezember erhältlich
Elektronisch oder zum kleben: immer ab 1. Dezember ist die neue Autobahn-Vignette erhältlich. Bis Ende Januar bleibt Zeit, die alte gegen die neue zu tauschen.
Seit dem 1. August 2023 ist die Schweizer Autoboahn-Vignette auch digital erhältlich. Fürs Jahr 2024 kann man sich also gleich von Anfang an für die digitale E-Vignette oder die konventionelle Klebe-Vignette entscheiden. Wie schon bisher die Klebe-Variante, ist neu auch die digitale Vignette immer ab 1. Dezember erhältlich und gültig. Autobahn-Vignetten müssen für alle Fahrten auf Autostrassen und Autobahnen am Fahrzeug sein – auch am Töff! Infos dazu, wo ihr sie am Motorrad hinkleben könnt und wo nicht, findet ihr hier (Link). Beide Varianten der Vignette kosten 40 Franken und sind jeweils bis zum 31. Januar des Folgejahres gültig.
Die neue elektronische Autobahn-Vignette
Die neue E-Vignette wird die bisherige Klebevignette bis auf weiteres nicht ersetzen, es werden beide Varianten parallel im Einsatz sein. Laut dem ACS soll die Produktion der Klebevignetten erst dann eingestellt werden, wenn diese einen Anteil von weniger als zehn Prozent erreichen.
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Wo kaufen? Über das «Via Portal» des BAZG
Die E-Vignette ist über das «Via Portal» des BAZG (Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit) erhältlich. Den Webshop erreicht man via www.e-vignette.ch. Für den Kauf sind lediglich drei Informationen notwendig: Fahrzeugkategorie, Zulassungsland und Kontrollschild. Die Eröffnung eines Benutzerkontos und die Eingabe von Informationen zu Personen (Kaufende oder Lenkende) sind nicht erforderlich. Die E-Vignette kann online bezahlt werden.
Freiwillige Option „öffentlich einsehbar“
Die freiwillig aktivierbare Option «öffentlich einsehbar» im Via Portal ermöglicht die Prüfung, ob für ein entsprechendes Kontrollschild bereits eine gültige E-Vignette vorliegt. Dies ist vor allem dann nützlich, wenn ein Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, wie beispielsweise bei Mietfahrzeugen oder Carsharing. Ebenfalls ist ein einmaliger Kontrollschildwechsel pro E-Vignette erlaubt – beispielsweise für den Fall, dass eine Fahrzeughalterin oder ein Fahrzeughalter in einen anderen Kanton umzieht. Optional können sich Interessierte unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse eine Quittung des E-Vignettenkaufs zustellen lassen. Der Umtausch einer Klebevignette in eine E-Vignette ist nicht möglich.
Bindung an das Kennzeichen
Neu ist bei der E-Vignette ihre Bindung an das Kontrollschild statt an das Fahrzeug. Das bringt den Vorteil, dass bei Fahrzeugwechsel oder Wechselnummern keine zusätzliche Vignette gekauft werden muss. Bisher war es so, dass man an jedes Fahrzeug eine eigene Vignette kleben musste und man diese auch nicht wieder entfernen durfte.
Die Karte interaktiv: Vignettenpflichtige Autobahnen und Autostrassen
Die Karte als PDF zum Download: Karte: ab_2020_Autobahnen_und_Autostrassen_neu_vignettenpflichtige Autobahnen und Autostrassen in der Schweiz (PDF)
Zerstörte oder nicht verwendete Klebevignetten
Bei unsachgemässer Behandlung, Zerstörung oder Verlust der Klebevignette besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz. Das Gleiche gilt für zu viel gekaufte und nicht verwendete Klebevignetten. Sie werden nur ausnahmsweise und in begründeten Fällen zurückgenommen. Gesuche sind an die Verkehrsabgaben des BAZG zu richten.
Keine Autobahn-Vignette: 200 Franken Busse
Wer auf der Autobahn oder der Autostrasse ohne Vignette von der Polizei erwischt wird, muss mit einer Busse von 200 Franken rechnen. Zusätzlich muss dann noch eine gültige Vignette gekauft werden. „Die Kontrolle einer E-Vignette erfolgt anhand stichprobenartiger Abfragen der Kontrollschilder“, hält der TCS fest.
Dieser Artikel wurde per 20.11.2023 aktualisiert.