Als Ersthelfer beim Unfall
Ein Unfall im Strassenverkehr ist eine Stresssituation, auch für nicht direkt Beteiligte. Wie verhält man sich richtig, was macht man als Ersthelfer beim Unfall?
Auch wenn man nicht selbst darin verwickelt ist, sollte man wissen, wie man sich bei einem Unfall auf der Strasse (als Ersthelfer) verhält. Denn Unfälle gehören leider zum Alltag. Laut den Zahlen des Bundesamts für Statistik wurden 2021 pro Tag durchschnittlich 47 Personen bei Unfällen verletzt. Darüber hinaus ist man auch als Unbeteiligter gesetzlich zur Ersten Hilfe verpflichtet.
Fast ein Drittel verunsichert
28,5 Prozent der Autofahrer in der Schweiz sagen, dass sie sich als Unbeteiligte an einer Unfallstelle unsicher fühlen. Zum Beispiel in Bezug auf das angemessene Verhalten, die Kenntnis geltender Verkehrsregeln oder die Reaktion in Gefahrensituationen. Das ergab eine repräsentative GfK-Online-Umfrage im Auftrag des Technologieunternehmens Continental Suisse SA. Continental gibt Tipps für mehr Verkehrssicherheit an Unfallstellen.
Wann muss man anhalten?
Nähert man sich als Unbeteiligter einer Unfallstelle, gilt zunächst: Tempo reduzieren und Warnblinkanlage einschalten, um nachfolgende Fahrzeuge auf den Unfall aufmerksam zu machen. Kommt man als Erster an eine Unfallstelle, muss man zwingend anhalten. Abhängig von der Unfallsituation und der benötigten Hilfe können bedarfsweise auch weitere Fahrer stoppen und unterstützen. Sollten jedoch schon mehrere unbeteiligte Fahrzeuge am Unfallort stehen, fahren nachfolgende Autos möglichst vorsichtig weiter. Denn mit zunehmender Anzahl stehender Pkw steigt auch das Risiko von Folgeunfällen.
Auf der Autobahn
Beim Anhalten aufgrund eines Unfalls gilt auf der Autobahn: Am besten vor der Unfallstelle auf dem Standstreifen halten. Bevor man aussteigt, um zu helfen, sollte unbedingt eine Warnweste angelegt werden, auch wenn diese nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Sind neben dem Ersthelfer noch weitere Personen im Fahrzeug, die nicht Erste Hilfe leisten können, sollten auch diese Warnwesten anlegen und sich zu ihrer eigenen Sicherheit hinter der Leitplanke aufhalten.
Was tun Ersthelfer beim Unfall?
Grundsätzlich steht die eigene Sicherheit an erster Stelle. Denn nur wer selbst sicher ist, kann anderen helfen. Nach dem sicheren Halten an einer geeigneten Stelle sollte man die Warnblinkanlage eingeschaltet lassen und ein Warndreieck aufstellen, um die Unfallstelle abzusichern. Auch dabei hat die eigene Sicherheit Vorrang. Das Warndreieck muss man mindestens 50 Meter hinter dem Fahrzeug aufstellen. Auf Strassen mit schnellem Verkehr – zum Beispiel Autobahnen – sogar mindestens 100 Meter hinter dem Fahrzeug. Auf diese Weise hat der nachfolgende Verkehr genügend Zeit zum Reagieren und, falls nötig, zum Anhalten.
Polizei zwingend bei verletzten Personen
Wurden Personen verletzt, muss man in der Schweiz zwingend die Polizei über die Notrufnummer 117 verständigen. Während sich ein Ersthelfer beim Unfall um die Geschädigten kümmert, sollte eine zweite Person am Telefon die wichtigsten W-Fragen beantworten. Auch die Notfallnummern für die Feuerwehr (118) sowie die Ambulanz (144) sollte jeder im Kopf haben.
Die fünf wichtigsten „W“
1. Wo ist der Unfall (z. B. Ort, Strassenname, Autobahn und Fahrtrichtung)? 2. Was ist geschehen (z. B. Verkehrsunfall mit zwei Autos)? 3. Wie viele Betroffene (Angabe bzw. Schätzung der betroffenen Personen, bei Kindern ungefähres Alter)? 4. Welche Verletzungen haben die Betroffenen? 5. Warten auf Rückfragen (nicht gleich auflegen, sondern allfällige Rückfragen beantworten).
Notrufsäulen auf Autobahnen
Wer kein Mobiltelefon zur Hand hat, kann zumindest auf den Autobahnen auch die Notrufsäulen für das Absetzen eines Notrufs nutzen. Diese stehen in einem Abstand von maximal zwei Kilometern und im Tunnel sogar in einem Abstand von 150 Metern. Der Vorteil: Die Notrufsäule baut nicht nur eine direkte Verbindung zur zuständigen Verkehrsleitzentrale der Polizei auf, sie übermittelt zudem den Standort und die Fahrtrichtung an Einsatzkräfte wie die Polizei, Sanität, Feuerwehr oder den Abschleppdienst.
Da bei vielen der obligatorische Erste-Hilfe-Kurs schon Jahre zurückliegt, empfiehlt es sich bei Unsicherheit, an einem Auffrischungskurs teilzunehmen. Solche bieten beispielsweise das Schweizerische Rote Kreuz oder auch der TCS und Samaritervereine an. Zusätzlich kann man sich die TCS-Unfallmappe im Handschuhfach deponieren, die die wichtigsten Massnahmen aufführt.
Wenn die Einsatzkräfte eintreffen
Wenn die Einsatzkräfte eintreffen und übernehmen, dann entfernen sich Ersthelfer oder Unfallzeugen, die nicht mehr vor Ort gebraucht werden, vom Unfallort, um den Einsatz nicht zu behindern.
Stau wegen Unfall – was tun?
Wenn der Verkehr anfängt zu stocken oder nur noch in Schrittgeschwindigkeit gefahren wird, muss laut Gesetzgeber eine Rettungsgasse für die Einsatzfahrzeuge gebildet werden. Und zwar mit ausreichendem Abstand zum Vorausfahrenden. Ausserdem muss die Rettungsgasse bestehen, bevor man durch Blaulicht und Sirenen auf den Rettungseinsatz aufmerksam gemacht wird. Das gilt auch für Töfffahrer. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Busse von 100 Franken. Wichtig: Auch wenn Rettungsdienst und Polizei schon vorbeigefahren sind, können weiterhin Einsatzfahrzeuge nachkommen. Deshalb ist gerade in Stausituationen die Aufmerksamkeit des Fahrers das A und O.