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Verkehrsmedizinische Kontrolle neu ab 75 Jahren

Kontrolle

Ab 1. Januar 2019 müssen sich Seniorinnen und Senioren erst ab dem Alter von 75 Jahren alle zwei Jahre einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Dies schreibt das Bundesamt für Strassen Astra in einer Mitteilung.

 Bisher mussten Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren alle zwei Jahre zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung, um vom Arzt überprüfen zu lassen, ob sie weiterhin tauglich sind, Motorrad, Mofa, Roller oder Auto zu fahren. Ab dem 1. Januar 2019 ist diese Kontrolle erst ab 75 Jahren notwendig. Der Vollzug der neuen Regelung liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Kontrolle

Neu auch Ärzte bis 75

Analog zur neuen Regelung für Führerscheininhaber erhöht der Bundesrat auch die Alterslimite für kantonal anerkannte Ärztinnen und Ärzte, die verkehrsmedizinische Untersuchungen durchführen, von 70 auf 75 Jahre. Diese Erhöhung gilt ebenfalls ab 1. Januar 2019.

Mit der eigenen Fahreignung befassen

Der Fonds für Verkehrssicherheit (FVS) hat den Auftrag, mit Informations- und Sensibilisierungsmassnahmen dafür zu sorgen, dass sich Seniorinnen und Senioren auch nach Erhöhung der Alterslimite spätestens im Alter von 70 Jahren mit ihrer Fahreignung befassen. Bis Ende 2018 muss nun noch das Informatiksystem auf Bundesebene angepasst werden, weil die Aufgebote zur Untersuchung zum grössten Teil automatisiert ablaufen.

Verkehrszulassungsverordnung

Neu heisst es in der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV) in Artikel 27, Absatz 1 Buchstabe b: Die Pflicht, sich einer verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung zu unterziehen, besteht für über 75-jährige Ausweisinhaber alle zwei Jahre. Link: Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr 

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