Home / Allgemein  / Endübersetzung modifizieren: Wie und warum?

Endübersetzung modifizieren: Wie und warum?

Endübersetzung

Viele passen am Motorrad die Endübersetzung an. Warum? Und darf man das überhaupt? Sprich, muss die Änderung auf dem Strassenverkehrsamt geprüft bzw. im Fahrzeugausweis eingetragen werden? Hier nun die Antworten auf diese oft gestellten Fragen.

 

Wird die Endübersetzung – bestehend aus Ritzel, Kette und Kettenblatt – etwa durch die Montage eines Kettenblatts mit mehr oder weniger Zähnen modifiziert, hat dies je nachdem einen signifikanten Einfluss u. a. auf das Verhältnis zwischen Drehzahl und Geschwindigkeit.

 

Endübersetzung verkürzen oder verlängern?

In den meisten Fällen wird die Endübersetzung verkürzt, weil sich der Töff so gerade bei Innerortstempi geschmeidiger fahren lässt. Zudem dreht er schneller hoch und fühlt sich kräftiger an. Andererseits büsst man beim Verkürzen an Topspeed ein.

 

Gemäss ASA-Richtlinie 2b darf die Endübersetzung in der Schweiz modifiziert werden, sofern danach die Geschwindigkeit gegenüber der Original-Endübersetzung in allen Gängen und Drehzahlbereichen nicht mehr als plus/minus 8 % abweicht. Werden die 8 % überschritten, steht eine Prüfung auf dem Strassenverkehrsamt mit Eintrag im Fahrzeugausweis an.

 

Endübersetzung anpassen: Vorsicht bei modernen Fahrzeugen

Speziell zu beachten ist bei Anpassungen der Endübersetzung die Tacho-Abweichung, sofern das Signal am Kettenblatt abgenommen wird. Und moderne, hoch digitalisierte Töff mit Assistenzsystemen wie Traktions- und Wheelie-Kontrolle reagieren sehr sensibel auf Anpassungen der Endübersetzung. Im schlimmsten Fall können die Assistenzsysteme ausfallen.

 

Unser Tipp: Finger weg oder dann den Profi konsultieren. Er bzw. sie weiss, was zu tun ist und kann gegebenenfalls entsprechende Originalzubehör-Umbaukits des Herstellers beschaffen. Und zum Schluss noch eine Faustregel: Ein Zahn am Ritzel hat mehr oder weniger den gleichen Effekt wie drei Zähne am Kettenblatt.

Review overview