E-Scooter ersetzen keine Autofahrten
Ein Jahr nach der Zulassung von E-Scootern in Deutschland sieht der Mobilitätsclub ADAC durch die neuen Fahrgeräte keine nachhaltige Entlastung von Umwelt und Verkehr in deutschen Städten.
Nach Beobachtungen des ADAC werden in Deutschland die meisten E-Scooter als Leihmodelle genutzt. Sie ersetzen in der Regel keine Autofahrten, sondern Wege zu Fuss, mit dem Velo oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Kauf brächte Entlastung
Chancen für einen Beitrag zu nachhaltiger Mobilität in Städten sieht der ADAC in erster Linie in Modellen zum Kauf: Pendler können solche Modelle für den Weg zur nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen Verkehrs nutzen, in S- und U-Bahn mitnehmen und am Zielort die „letzte Meile“ zum Arbeitsplatz oder nach Hause zurücklegen. Damit lassen sich auch längere Pendelstrecken ohne Wartezeiten durch die Suche nach einem Leihmodell zurücklegen. Ausserdem sei der Einsatzbereich von Leih-Scootern häufig auf Innenstadtgebiete beschränkt.
Klappmodelle im Vorteil
Nach einer Auswertung des ADAC dürfen E-Scooter in vielen Fällen im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden. Viele Verkehrsverbünde orientieren sich an der Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, die die Mitnahme klappbarer Modelle erlaubt. Bei nicht klappbaren Geräten sind die Regeln in deutschen Landeshauptstädten jedoch uneinheitlich: Teilweise sind nicht-klappbare E-Scooter im ÖV ganz verboten, teilweise nur zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Verkehrsmitteln.
Vorher informieren
Aufgrund der uneinheitlichen Regeln zur Mitnahme von E-Scootern im ÖV sollten sich Interessierte vor einem Kauf über die Beförderungsbedingungen im Verkehrsverbund vor Ort informieren, rät der ADAC. Und: auch wenn keine Helmpflicht besteht, raten Verkehrsexperten zu einem Kopfschutz für die bis zu 20 km/h schnellen Elektrokleinstfahrzeuge.
Quelle: ampnet/jri