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E-Scooter ersetzen keine Autofahrten

Ein E-Scooter. Hier in einem Test des ADAC. Foto: ampnet/ADAC

Ein Jahr nach der Zulassung von E-Scootern in Deutschland sieht der Mobilitätsclub ADAC durch die neuen Fahrgeräte keine nachhaltige Entlastung von Umwelt und Verkehr in deutschen Städten.

Nach Beobachtungen des ADAC werden in Deutschland die meisten E-Scooter als Leihmodelle genutzt. Sie ersetzen in der Regel keine Autofahrten, sondern Wege zu Fuss, mit dem Velo oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Kauf brächte Entlastung

Chancen für einen Beitrag zu nachhaltiger Mobilität in Städten sieht der ADAC in erster Linie in Modellen zum Kauf: Pendler können solche Modelle für den Weg zur nächstgelegenen Haltestelle des öffentlichen Verkehrs nutzen, in S- und U-Bahn mitnehmen und am Zielort die „letzte Meile“ zum Arbeitsplatz oder nach Hause zurücklegen. Damit lassen sich auch längere Pendelstrecken ohne Wartezeiten durch die Suche nach einem Leihmodell zurücklegen. Ausserdem sei der Einsatzbereich von Leih-Scootern häufig auf Innenstadtgebiete beschränkt.

 

In Deutschland dürfen Personen ab 14 Jahren mit Elektrorollern auf öffentlichen Strassen fahren – auf Radwegen, soweit vorhanden, ansonsten auf der Strasse. Gehwege und Fussgängerzonen sind für Elektroroller tabu. Ist eine Einbahnstrasse für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung freigegeben, gilt dies auch für Elektro-Tretroller. Ein Helm ist bei den auf 20 km/h begrenzten Fahrzeugen nicht obligatorisch. Die Scooter müssen haftpflichtversichert sein. Der Nachweis erfolgt über eine kleine Klebeplakette. Darüber hinaus gibt es Modelle, die 25 km/h schnell sind. Sie werden einem Mofa gleichgestellt, was bedeutet, dass sie ein Versicherungskennzeichen und der Fahrer einen Helm benötigen. Radwege sind hier in der Regel tabu, es sei denn, ein Zusatzschild sagt "Mofa frei". Foto: Auto-Medienportal.Net/Dekra/Dennis Lewczenko

In Deutschland dürfen Personen ab 14 Jahren mit Elektrorollern auf öffentlichen Strassen fahren – auf Radwegen, soweit vorhanden, ansonsten auf der Strasse. Gehwege und Fussgängerzonen sind für Elektroroller tabu. Ist eine Einbahnstrasse für Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung freigegeben, gilt dies auch für Elektro-Tretroller. Ein Helm ist bei den auf 20 km/h begrenzten Fahrzeugen nicht obligatorisch. Die Scooter müssen haftpflichtversichert sein. Der Nachweis erfolgt über eine kleine Klebeplakette. Darüber hinaus gibt es Modelle, die 25 km/h schnell sind. Sie werden einem Mofa gleichgestellt, was bedeutet, dass sie ein Versicherungskennzeichen und der Fahrer einen Helm benötigen. Radwege sind hier in der Regel tabu, es sei denn, ein Zusatzschild sagt „Mofa frei“. Foto: Auto-Medienportal.Net/Dekra/Dennis Lewczenko

 

Klappmodelle im Vorteil

Nach einer Auswertung des ADAC dürfen E-Scooter in vielen Fällen im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden. Viele Verkehrsverbünde orientieren sich an der Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, die die Mitnahme klappbarer Modelle erlaubt. Bei nicht klappbaren Geräten sind die Regeln in deutschen Landeshauptstädten jedoch uneinheitlich: Teilweise sind nicht-klappbare E-Scooter im ÖV ganz verboten, teilweise nur zu bestimmten Zeiten oder in bestimmten Verkehrsmitteln.

Vorher informieren

Aufgrund der uneinheitlichen Regeln zur Mitnahme von E-Scootern im ÖV sollten sich Interessierte vor einem Kauf über die Beförderungsbedingungen im Verkehrsverbund vor Ort informieren, rät der ADAC. Und: auch wenn keine Helmpflicht besteht, raten Verkehrsexperten zu einem Kopfschutz für die bis zu 20 km/h schnellen Elektrokleinstfahrzeuge.

 

Quelle: ampnet/jri

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