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Corona-Shutdown: Werkstätten bleiben offen

Ab Montag, 18. Januar, bis Sonntag, 28. Februar, bleiben die Verkaufslokale und Showrooms der Motorrad- und Rollerbranche Corona-bedingt geschlossen. Die Werkstätten sind hingegen trotz des Shutdowns geöffnet. Auch Probefahrten dürften weiterhin gestattet sein.

Der vom Bundesrat beschlossene Shutdown trifft wie im Frühjahr 2020 auch die Motorrad- und Rollerbranche. Ab Montag, 18. Januar, bleiben die rund 700 Verkaufslokalitäten der Roller- und Motorradbranche geschlossen.

Beitrag zur Mobilität

Die Reparatur-Abteilungen bleiben jedoch wie auch in der Autobranche offen, denn die Mobilität der Bevölkerung soll und muss sichergestellt werden. Denn viele Schweizerinnen und Schweizer verzichten heute aus Angst, mit dem Corona-Virus angesteckt zu werden oder aus Rücksicht, andere mit dem Virus anzustecken, auf die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Sie weichen auf private Alternativen aus. Insbesondere im urbanen Bereich besitzen dabei Motorräder und Roller eine grosse Bedeutung. Deshalb muss bei nötigen Reparaturen umgehend und ungehindert eine Werkstatt aufgesucht werden können. Die Verkaufsbereiche als «öffentlich zugängliche Einrichtungen» müssen für das Publikum geschlossen bleiben. Doch verkauft werden kann weiterhin online oder per Telefon.

 

Die Motorrad- und Roller-Werkstätten bleiben auch während des Shutdowns geöffnet.

Probefahrten wohl weiterhin erlaubt

Wie im ersten Shutdown im Frühjahr 2020 dürften Probefahrten auch jetzt erlaubt sein. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat diese seinerzeit im Frühjahr 2020 ausdrücklich erlaubt, sofern die Probefahrt ohne Kontakt zwischen Kunde und Betreuungspersonal vonstatten gingen und sämtliche vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) vorgegebenen Hygienemassnahmen befolgt wurden. Wie es diesen Januar und Februar aussieht, hat das SECO noch nicht exakt formuliert. Importeurs- und Händlerverband gehen davon aus, dass es gleich oder zumindest ähnlich aussieht. Eine diesbezügliche Anfrage beim SECO ist noch hängig.

 

Auswirkungen des Lockdowns im März und April 2020 auf den Motorradmarkt.

«Frühjahrsgeschäft nicht allzu stark tangiert»

Aus Erfahrung ziehen das Hauptverkaufsgeschäft und die Auslieferungen der Neumotorräder an die Endverbraucher saisonalbedingt erst im März richtig an. Der neuerliche Shutdown in den Wintermonaten Januar und Februar – die traditionelle Swiss-Moto in Zürich Mitte Februar ist schon lange zuvor ersatzlos gestrichen worden –  ist deshalb eher verkraftbar als die letztjährige Schliessung mitten in den wichtigsten Verkaufsmonaten März und April (siehe Verkaufs-Statistik 2020). Stellvertretend meint Freddy Oswald, Geschäftsführer von Kawasaki Schweiz: «Wenn die Verkaufslokale am 1. März tatsächlich wieder öffnen dürfen, dürfte das Frühjahrsgeschäft nicht allzu stark gestört werden. Noch kennen wir zwar nicht alle Details das aktuellen Shutdowns, doch wir Importeure und Händler gehen davon, dass das Ganze gleich oder zumindest ähnlich gehandhabt wird wie im Frühjahr 2020.»

Details zum Schutzkonzept der Betriebe:

Überblick über die Überprüfung
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