Vermeidbarer Auspufflärm kostet bis 10’000 Franken Busse
2025 gibt es einige Neuerungen im Schweizer Strassenverkehr – etwa angepasste Lärm-Vorschriften. Das gilt insbesondere für veremeidbaren Auspufflärm wie zum Beispiel Knallgeräusche.
Wer vermeidbaren Auspufflärm verursacht, riskiert seit dem 1.1.2025 in der Schweiz saftige Bussen. Denn es gelten neue Vorschriften im Strassenverkehr. Neu ist es explizit verboten, vermeidbaren Auspufflärm mit Auspuffanlagen, insbesondere Knallgeräusche, zu erzeugen. Wie der TCS in seiner Mitteilung betont, kann vermeidbarer Auspufflärm vom Gericht mit bis zu 10’000 Franken Busse bestraft werden. Zudem werden lärmbezogene Ordnungsbussen – zum Beispiel unnötiges Laufenlassen des Motors – von 60 Franken auf 80 Franken erhöht.
Euro 5+ für Motorräder
Gleich wie in der EU müssen Motorräder in der Schweiz seit dem 1.1.2025 bei der Erstzulassung die neuesten Abgasvorschriften erfüllen, die sogenannte Norm Euro 5+. Äusserlich erkennbar sind Modelle, welche die Euro 5+-Norm erfüllen, daran, dass sie jeweils vor und nach dem Katalystator über Lambdasonden verfügen. Neu muss das Onboard-Diagnosesystem erkennen, wenn etwas mit dem Abgas bzw. dem Katalysator nicht mehr stimmt.
Angepasste Prüfungen ab 1.7.2025
Die Entwicklung der Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme beeinflusst auch die theoretischen und praktischen Führerprüfungen für PW und Motorräder, wie der TCS hervorhebt. Ab 1.7.2025 würden die Kenntnisse auch in diesen Bereichen geprüft.
Automatisiertes Fahren auf der Autobahn
Ab dem 1.3.2025 wird automatisiertes Fahren auf Schweizer Strassen möglich. Wer ein Auto fährt, das über einen genehmigten und aktivierten Autobahnpiloten verfügt, darf auf der Autobahn das Lenkrad loslassen und muss den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Man muss allerdings bereit sein, das Fahrzeug wieder selbst zu bedienen, wenn es das System verlangt. Allerdings gibt es laut TCS erst wenige Fahrzeugtypen, die über das geforderte Automatisierungssystem verfügen und bisher habe noch kein Hersteller die Genehmigung für die Schweiz beantragt (Stand Mitte Dezember 2024).
Führerlose Fahrzeuge
Ebenfalls ab 1.3.2025 dürfen führerlose Fahrzeuge auf behördlich genehmigten Strecken fahren. Dabei müssen sie jedoch von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden. Auch automatisiertes Parken ohne Anwesenheit eines Lenkers ist innerhalb dafür definierter und signalisierter Parkhäuser und Parkplätze möglich.
Neue Kategorie: schweres Elektro-Motorfahrrad
Per 1.7.2025 wird ferner neu die Kategorie des schweren Elektro-Motorfahrrads (Gesamtgewicht bis 450 Kg) geschaffen. Damit werde der wachsenden Bedeutung der Lastenvelos Rechnung getragen.
Signalisation
Das Symbol «Fahrrad» gilt für Fahrräder und neu für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern (schnelle und langsame E-Bikes, E-Trottinette bis max. 20 km/h etc.). Das Symbol «Motorfahrrad» umfasst wie bisher schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Mofas (schnelle Motorfahrräder) sowie die neu geschaffene Kategorie «schwere Elektro-Motorfahrräder».
Neu: auch nicht mit abgestelltem Motor
Verkehrsflächen, die mit einem Fahrverbot für Motorfahrräder signalisiert sind, dürfen mit diesen Fahrzeugen nicht befahren werden, neu auch nicht mit abgestelltem Motor. Die verantwortlichen Behörden können schnelle und schwere Motorfahrräder künftig, je nach lokalen Verhältnissen, von der Pflicht ausnehmen, Radwege zu benützen. Der Bundesrat hat zudem die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um spezifische Parkfelder für Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger einrichten zu können.
Weiterlesen auf www.moto.ch: Klappen-Auspuff-Systeme: Funktionsprinzip und Legalität
Diese Regeln gab es zum Jahr 2021: www.moto.ch/verkehrsregeln-neuerungen-fuer-2021